Führerschein ab 17



Machen sie den Führerschein mit 17


Holen Sie sich den Führerschein bevor Sie Volljährig sind: Sie können es nicht erwarten sich hinters Steuer setzen und dass schon bevor Sie 18 sind? Kein Problem! Werfen Sie einen Blick auf die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen um direkt loszulegen:
  • Wie die Überschrift schon deutlich macht, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein
  • Die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten wird benötigt:
  1. zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
  2. zu den Begleitpersonen, die sich mit Ihnen im Fahrzeug befinden werden

  • Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie sowohl über ihre Aufgaben als auch über ihre Rolle bestens informiert sind
  • Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren:
  1. In diesem Fall ist es notwendig bei den Führerscheinstellen einen Antrag auf Teilnahme am Modellversuch zustellen
  2. Anschließend ist der Erwerb der Fahrerlaubnis klassen B sowie BE möglich
  • Was erwartet Sie nach dem Bestehen der Fahrerlaubnis Prüfung?
  1. Die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
  2. Sie werden sich für 2 Jahre in der Probezeit befinden
  3. Der Beginn des Begleiteten Fahrers

  • Was müssen Sie beim Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beachten?
  1. Fahranfänger werden als verantwortliche Fahrzeugführer angesehen
  2. Sowohl die Prüfungsbescheinigung, als auch der Personalausweis sind stets mitzuführen
  3. Es ist Ihnen nur gestattet mit einer zugelassenen Begleitperson zu fahren und dies darf nur innerhalb von Deutschland stattfinden
  4. Sowohl Fahranfänger als auch die Begleitperson sind für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich

  • 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung erlischt
  • Im Falle eines Verstoßes gegen die Auflagen erfolgt:

  1. Der Widerruf der Fahrerlaubnis
  2. Ein Bußgeld in Höhe von 50€
  3. Ein 1 Punkt-Eintrag im Verkehrszentralregister

  • Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
  • Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins​​
Nicht nur Sie als Fahrer müssen beim begleitenden Fahren Bedingungen erfüllen, sondern auch die Begleitperson, die mit Ihnen im Fahrzeug sitzt. Lesen Sie die unteren Punkte durch um mehr zu erfahren!
  • Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Vollendung des 30. Lebensjahres wird vorausgesetzt
  2. Sie muss seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3) sein
  3. Im Verkehrszentralregister darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt vorhanden sein
  4. Sollten die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten oder die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht, ist es dieser nicht gestattet als Begleitperson zu fungieren!

  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert
  • Der Begleiter hat folgende Aufgaben:

  1. Der Führerschein muss stets mitgeführt werden
  2. Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern lediglich Beifahrer
  3. Sie sind nicht als "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" anzusehen, sondern als Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
  4. Sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
  5. Sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  6. Sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  7. Sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
  8. Sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
  9. Sie vermitteln Sicherheit

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